Hallen­­ord­nung

Benutzungs­ordnung für das DAV Kletter­zentrum Wupperwände

Badische Str. 76
42389 Wuppertal

1. BERECHTIGUNG

1.1. Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern. Befugt sind Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Für ermäßigte Preise müssen die entsprechenden Ausweise (z.B. DAV Mitgliedsausweise) unaufgefordert an der Kasse vorgelegt werden.

1.2. Nicht klettern dürfen:

1.2.1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn sie ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson sind. Hiervon ausgenommen sind betreute Veranstaltungen und Angebote des DAV.

1.2.2. Personen, die Teilnehmer einer fremdgestalteten Gruppenveranstaltung ohne Einwilligung des Trägervereins sind.

1.3. Personen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres benötigen für die Nutzung der Kletteranlage das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Dieses Einverständnis ist in schriftlicher Form nachzuweisen. Eine Druckvorlage ist auf der Website der Wupperwände zu finden.

1.4. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für die selbstständige Nutzung der Kletterhalle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

2. ZUTRITT

2.1. Die Kletteranlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.

2.2. Der Trägerverein DAV Kletterzentrum e.V. und dessen Personal sind berechtigt, die Benutzer hinsichtlich ihrer Nutzungsberechtigung nach Absatz 1. dieser Ordnung zu kontrollieren.

2.3. Die Nutzung einer mehrfachen Eintrittskarte (Beispielsweise 5er Karte) ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.

2.4. Die unbefugte Nutzung der Anlage und/oder eine Nutzung der Anlage auf eine Weise, die dieser Benutzungsordnung widerspricht, wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von 100,00 € geahndet. Der Betreiber behält sich außerdem vor, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, insbesondere auf Schadenersatz sowie den sofortigen Verweis aus der Anlage als auch das Hausverbot auszusprechen.

3.HAFTUNG

3.1. Jeder klettert grundsätzlich auf eigene Gefahr und ist zur Einhaltung der damit verbunden Anforderungen eigenverantwortlich verpflichtet.

3.2. Mit der Entrichtung des Eintrittsgeldes für die Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende und aktuelle Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt und die Benutzerordnung des DAV Kletterzentrums zur Kenntnis genommen hat.

3.3. Für den Verlust und die Beschädigung an den durch den Nutzer persönlich eingebrachten Gegenständen wird die Haftung des Betreibers und seines Personals ausgeschlossen.

3.4. Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, unternimmt der Benutzer der Kletterwand sein Klettern auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherheitspflicht.

3.5. Jeder Nutzer ist verpflichtet den Anweisungen des Betreibers und seines Personals unverzüglich Folge zu leisten. Im Falle der Zuwiderhandlung werden sämtliche Schadensersatzansprüche des Nutzers gegenüber dem Betreiber Trägerverein DAV-Wuppertal e. V. ausgeschlossen.

4. VERÄNDERUNGEN/BESCHÄDIGUNGEN

4.1. Jegliche Veränderungen und Eingriffe in die Ausstattung der Kletterhalle, insbesondere deren technische Ausstattung, durch den Nutzer ist untersagt.

4.2. Der Nutzer verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden.

4.3. Bei Zuwiderhandlung sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

5. HAUSRECHT

5.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der Trägerverein DAV-Kletterzentrum Wuppertal e. V. und dessen Personal aus. Wer gegen die Benutzungsordnung oder die allgemein anerkannten Regeln des Klettersports verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

6. HALLENREGELN

6.1. Ein “Partnercheck” muss vor jedem Start erfolgen.

6.2. Mit Seil darf nur geklettert werden, wenn Sicherungs- und Knotentechnik beherrscht werden. 

6.3. Beim Klettern müssen alle Zwischensicherungen / Umlenkeinrichtungen benutzt werden.

6.4. Außer an der Boulderwand darf nur mit Seilsicherung geklettert werden.

6.5. Zum Sichern und Einbinden dürfen nur Knoten und Sicherungsgeräte verwendet werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Sicherungstechnik entsprechen.

6.6. Es darf nur einwandfreies, den UIAA Prüfanforderungen genügendes Material, verwendet werden.

6.7. Die Sicherungsperson muss stehen.

6.8. Beim Klettern ist darauf zu achten, dass es nicht zu Pendelstürzen kommt.

6.9. Im Top Rope Bereich darf nicht vorgestiegen werden. Top Ropes dürfen nicht abgezogen und zum Vorsteigen verwendet werden.

6.10. Vorstiegsklettern ist nur im dafür vorgesehenen Kletterbereich erlaubt.

6.11. Als Zwischensicherungen dürfen nur die vom Betreiber vorgesehenen und vorhandenen Expressschlingen verwendet werden.

6.12. Im Vorstiegskletterbereich darf nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen einmalig im Top Rope geklettert werden. Hierzu müssen beide Umlenkkarabiner eingehängt werden.

6.13. In die Karabiner, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.

6.14. Im Boulderbereich ist der Sturzraum jederzeit freizuhalten. 

6.15. Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht (1:2 Betreuung).

6.16. Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden.

6.17. Lose Griffe / Tritte und sonstige Schäden sind unverzüglich an der Kasse zu melden.

6.18. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden. 

6.19. Barfußklettern ist in der gesamten Halle verboten.

6.20. Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen Rauschmitteln ist das Klettern und Bouldern untersagt.

6.21. Hunde dürfen sich nur im Bistrobereich aufhalten. Dort müssen sie ständig begleitet und beaufsichtigt sein. 

6.22. Wer gegen die Hallenregeln verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.